Eurokrise

Eurokrise

Um Europa nicht nur politisch, sondern auch als Wirtschaftsstandort zu einen und die Volkswirtschaften der Länder des Euroraumes näher zusammen zu bringen, wurde der Euro als gemeinsames Zahlungsmittel eingeführt. Obwohl der Außenwert des Euro relativ stabil bleibt, kommt es seit 2009 zu Erscheinungen, die als Eurokrise bezeichnet werden. Diese tragen jedoch Merkmale Staatsschulden-, einer Banken- und Wirtschaftskrise gleichermaßen.

Der Aspekt der Staatsschulden

Viele Länder des Euroraumes, besonders das Beispiel von Griechenland machte dabei Schlagzeilen, sind immer weniger dazu in der Lage, ihre Staatsschulden ohne die Hilfe Dritter zu finanzieren. Nach dem Beitritt vieler Länder zur Europäischen Union fielen jeweils deren nationale Währungen weg und mit ihnen auch die bis dahin wirksamen Wechselkursmechanismen. Dies trug in Verbindung mit der gesamtwirtschaftlichen Verschuldungsproblematik der kompletten Eurozone dazu bei, dass einzelne Länder der Europäischen Union drohten, zahlungsunfähig zu werden und dadurch in die Kreditklemme gerieten. Stets spitzte sich die Problematik dann in Gestalt der Frage zu, ob solche Länder überhaupt noch innerhalb der Europäischen Union verbleiben könnten, was letztendlich den Bestand des Gesamtkonstruktes der Europäischen Union fragwürdig erscheinen ließe.

Der Rettungsschirm

Um dem Problem der Staatsverschuldung und der drohenden Zahlungsunfähigkeit einzelner Länder des Euroraumes zu begegnen, wurde 2010 die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF) eingerichtet. Die Europäische Zentralbank (EZB) kann nunmehr durch Erhöhung oder Senkung des Leitzinses den Ankauf emittierter Staatsanleihen am sogenannten Sekundärmarkt regulieren oder sogar bremsen und damit wirksam verhindern, dass einzelne Länder der Europäischen Union im Rahmen der Eurokrise letztendlich in die Kreditklemme geraten.

Der Europäische Fiskalpakt

Um jedoch auch die Wurzeln der Eurokrise wirksam zu bekämpfen, wurde zusätzlich der Europäische Fiskalpakt aus der Taufe gehoben. Sobald die Verschuldungsquote einzelner Länder der EU 60 % ihres BIP übersteigt, haben diese sich mit Vorschlägen für geeignete Gegenmaßnahmen an den Europäischen Rat zu wenden, um sich ihre Maßnahmevorschläge vom Europäischen Rat jeweils bestätigen zu lassen.