Gründung Societas Europea

Gründung Societas Europea

Unter den Societas Europaea versteht man eine besondere Rechtsform für Aktiengesellschaften, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in innerhalb der EU liegen. Neben der Kurzform SE wird die Aktiengesellschaft oftmals auch als Europäische Gesellschaft bezeichnet, da in offiziellen Dokumenten der EU von einer Europäischen Aktiengesellschaft die Rede ist.

Charakterisierungsmerkmale einer Societas Europea (SE)

Zu den Merkmalen einer solchen Gesellschaft zählen beispielsweise, dass sie eine eigene Rechtsperson besitzt und das Kapital in Aktien unterteilt wird. Dies bedeutet, dass die Aktionäre in Höhe ihres eigenen, gezeichneten Kapitals für das Unternehmen haften. Das Mindestkapital liegt bei 120.000 Euro, wobei die Aktien nicht zwingend an einer Börse gehandelt werden müssen.

Vorteile einer Societas Europea EU

Einer der größten Vorteile der SE liegt darin, dass Transaktionen wie Unternehmensübernahmen, Fusionen oder auch Kooperationen zwischen Unternehmen so deutlich einfacher auch auf europäischer Ebene abgewickelt werden können. Eine Expansion über die Grenzen der Länder hinaus ist also unproblematisch möglich und man kann auf Formalitäten verzichten.

Weiterhin ist es den Unternehmen so möglich, auf rechtlicher Basis europaweit einheitlich zu agieren und gleichzeitig noch gewisse nationale Unterschiede beizubehalten. So können Geschäfte einfacher in Form von Holdings zusammengefasst werden.

Europa SE gründen

Bei der Gründung der SE in Europa muss zunächst einmal zwischen vier Formen unterschieden werden. Zuerst kann es sich um die Gründung einer Holding Gesellschaft handeln, aber auch der Zusammenschluss von bereits existierenden Gesellschaften oder die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft kann zu einer Societas Europaea führen. Abschließend kann es sich bei der Gründung auch um die bloße Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft handeln.

Bei der Verschmelzung oder auch dem Holding ist es dabei notwendig, dass die Unternehmen in zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU liegen, um somit einen sogenannten Mehrstaatenbezug zu erzeugen. Bei der Umwandlung ist darüber hinaus Pflicht, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren über eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat verfügt.